Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten zwischen
AMBOSS SE
Torstraße 19
10119 Berlin,
vertreten durch ihre Geschäftsführenden Direktoren Benedikt Hochkirchen, Dr. med. Madjid Salimi, Dr. med. Nawid Salimi, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 270315 B (nachfolgend: “AMBOSS”) und dem jeweiligen Nutzer, der sich über die Webseite www.amboss.com/de registriert und eine AMBOSS Online-Fortbildung bucht (nachfolgend: „Teilnehmer“).
2.1. AMBOSS ist Rechteinhaber, Anbieter und Betreiber des von AMBOSS entwickelten Online-Wissens und Lernprogramms „AMBOSS“ (nachfolgend: „AMBOSS Programm“), welches AMBOSS über www.amboss.com/de sowie die AMBOSS iOS-App und Android-App monatlich zur Verfügung stellt. Das AMBOSS Programm umfasst ein netzwerkbasiertes Lernkonzept insbesondere für Studierende der Humanmedizin, Ärzte und andere im Gesundheitswesen Tätige. Vertragsgegenstand sind eine oder mehrere der von AMBOSS über das AMBOSS Programm zur Verfügung gestellte Online Fortbildungen („AMBOSS Fortbildung“).
2.2. Für die Teilnahme an einer AMBOSS Fortbildung, erhält der Teilnehmer Zugang zum AMBOSS Programm. Im Hinblick auf die Inhalte des AMBOSS Programms weist AMBOSS auf Folgendes hin:
• Sämtliche im AMBOSS Programm zur Verfügung gestellte Informationen beziehen sich auf den medizinischen Standard in Deutschland, d.h. angegebene Standards zu z.B. diagnostischen und/oder therapeutischen Vorgehensweisen können in anderen Ländern abweichen. In gleicher Weise beziehen sich sämtliche im AMBOSS Programm zur Verfügung gestellte Informationen in Bezug auf die Anwendung bestimmter Handelspräparate auf den Zulassungsstatus des jeweiligen Medikaments in Deutschland. In anderen Ländern kann der jeweilige Zulassungsstatus abweichen.
• Die professionelle Redaktion von Amboss besteht aus einer Vielzahl von Medizinern mit unterschiedlichen Erfahrungsniveaus aus unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen. Mit hoher Frequenz werden von dieser Redaktion in einem strukturierten, gemeinschaftlichen Prozess neue und/oder aktualisierte Inhalte dem AMBOSS Programm zugeführt. Alle Inhalte durchlaufen bei ihrer Erstellung ein mehrstufiges, internes Peer Review Verfahren, das alle Veröffentlichungen auf wissenschaftliche Aktualität, Konsistenz und Verständlichkeit hin prüft. Obwohl dabei mit Genauigkeit und größtmöglicher Sorgfalt gearbeitet wird, kann das AMBOSS Programm – allein schon aufgrund der Fülle neuer medizinischer Informationen – keine flächendeckende, tagesaktuelle Darstellung aller medizinischen Informationen beinhalten.
• Die im AMBOSS Programm enthaltenen Informationen stellen keine verbindlichen Diagnose-, Behandlungs- und Therapievorschläge dar. Diagnose-, Behandlungs- und Therapieentscheidungen sowie sonstige Entscheidungen in der Patientenbetreuung, die aus der Nutzung des AMBOSS Programms abgeleitet werden, werden in ausschließlicher Verantwortung des jeweiligen Nutzers getroffen. Die Nutzung des AMBOSS Programms entbindet den Nutzer nicht von seiner Pflicht, Entscheidungen anhand des aktuellen Standes von Wissenschaft und Forschung eigenverantwortlich zu treffen. Die im AMBOSS Programm enthaltenen Informationen sind daher in Bezug auf den jeweils konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Patientenmerkmale zu überprüfen.
• Sofern Nutzer sich innerhalb des AMBOSS Programms eine Übersetzung der Inhalte in einer anderen Sprache als der deutschsprachigen Fassung anzeigen lassen, lassen sie sich eine automatisierte Maschinen-Übersetzung unter der Verwendung einer Schnittstelle zu einem KI gestützten Übersetzer anzeigen. Der übersetzte Inhalt ist nicht Teil des AMBOSS Programms. AMBOSS selbst nimmt die Übersetzung nicht vor und kann den übersetzten Inhalt nicht prüfen. Insbesondere erfolgt keine medizinische Kontrolle durch AMBOSS. Der maschinell übersetzte Inhalt erfüllt nicht die Sorgfalts- und Qualitätsstandards von AMBOSS. Übersetzungsfehler können ausdrücklich nicht ausgeschlossen werden. Der maschinell übersetzte Inhalt ersetzt keine Übersetzung einer sprachkundigen Fachperson, die empfohlen wird.
2.3. Für die Nutzung des AMBOSS Programms im Rahmen einer gebuchten AMBOSS Fortbildung gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen (nachfolgend: „Nutzungsbedingungen über AMBOSS Fortbildungen“), die die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von AMBOSS (www.amboss.com/de/de-legal/nutzungsbedingungen) ergänzen und diesen im Zweifel vorgehen. Die Nutzungsbedingungen über AMBOSS en sind Teil eines über eine AMBOSS Fortbildung abgeschlossenen Kursvertrags.
3.1. Teilnehmer haben die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Kursgebühr eine AMBOSS Fortbildung zu buchen, indem sie einen Kursvertrag abschließen.
3.2. Der Teilnehmer wird vor Abschluss eines Kursvertrages über den Inhalt der kostenpflichtigen Leistung, die Kursgebühren und die Zahlungsmodalitäten informiert. Vor Abschluss des Bestellvorgangs wird AMBOSS die vom Teilnehmer gemachten Eingaben anzeigen und ihm die Möglichkeit geben, seine Eingaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
3.3. Mit Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons erklärt der Teilnehmer, einen Vertrag über die von ihm gewählten kostenpflichtigen Leistungen abschließen zu wollen. Zudem erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung der Nutzungsbedingungen über AMBOSS Fortbildungen einverstanden. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. AMBOSS bestätigt dem Teilnehmer den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Bestellbestätigung).
3.4. Die Annahme des Angebotes durch AMBOSS und damit der Vertragsabschluss erfolgen mit E-Mail Bestätigung durch AMBOSS an den Teilnehmer. AMBOSS speichert den Vertragstext und sendet dem Teilnehmer die Bestelldaten und die Nutzungsbedingungen Online-Fortbildungen mit einer Bestätigungs-E-Mail zu. Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung.
Der Funktionsumfang der jeweiligen AMBOSS Fortbildung ergibt sich aus der Kursbeschreibung. Die AMBOSS Fortbildung wird für einen Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung gestellt und ist innerhalb dieser zwei Monate zu absolvieren und abzuschließen. Teilnehmer, die über die zwei Monate hinaus Zugang zum AMBOSS Programm haben, weil sie unabhängig von der AMBOSS Fortbildung einen AMBOSS Zugang erworben haben, können ohne Aufpreis über die zwei Monate hinaus für weitere zehn Monate innerhalb des AMBOSS Programms zum Zweck des Nachschlagens auf die AMBOSS Fortbildung zugreifen.
5.1. Die Bereitstellung der AMBOSS Fortbildung erfolgt zu der angegebenen Kursgebühr. Bei den angegebenen Kursgebühren handelt es sich um eine einmalige Vergütung inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwas anderes gilt, wenn der Teilnehmer ein Angebot wählt, das zusätzlich zur AMBOSS Fortbildung eine AMBOSS Mitgliedschaft enthält. In diesem Fall fällt neben der einmaligen Kursgebühr eine laufende Mitgliedschaftsgebühr an. Preisänderungen bei Druckfehlern und Irrtum sind AMBOSS vorbehalten.
5.2. Die vom Teilnehmer zu zahlende Kursgebühr ist im Voraus, spätestens drei Werktage nach Abschluss des Kursvertrages zu entrichten.
5.3. Die Kursgebühr wird unabhängig davon fällig, ob und wie der Teilnehmer das Angebot nutzt. Der Zugang zum AMBOSS Programm wird unter Vorbehalt bis zum Zahlungseingang freigeschaltet. Ein Zahlungsverzug des Teilnehmers berechtigt AMBOSS, den betreffenden Teilnehmer von der Nutzung auszuschließen, bis fällige Forderungen beglichen sind.
6.1. Mit der Angabe der für das gewählte Bezahlverfahren erforderlichen Informationen erteilt der Teilnehmer eine Ermächtigung für den Einzug des entsprechenden Betrages. Entscheidet sich der Teilnehmer für das SEPA-Lastschriftverfahren, dann erteilt er im Rahmen des Bezahlprozesses ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 1 Tag nach Rechnungsdatum (Bestelldatum). Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Teilnehmer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.
6.2. Der Teilnehmer hat gegebenenfalls jene Kosten, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von ihm falsch übermittelter Daten entstehen, zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 EUR zu tragen.
6.3. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch AMBOSS anerkannt wurden.
6.4. Der Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
6.5. AMBOSS ist verantwortlich für den Zahlungsverkehr über die Webseite und führt die Transaktionen ausschließlich über SSL-gesicherte Verbindungen durch.
7.1. Die Laufzeit des Kursvertrages beginnt mit der Freischaltung der AMBOSS Fortbildung innerhalb des AMBOSS Programms und endet automatisch nach Ablauf von zwei Monaten. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit endet die Berechtigung, das AMBOSS Programm einschließlich der AMBOSS Fortbildung zu nutzen. Das Nutzerkonto bleibt nach Ablauf der Vertragslaufzeit bestehen.
7.2. Innerhalb der zweitmonatigen Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Sowohl der Teilnehmer als auch AMBOSS haben jedoch das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
8.1. Ist der Teilnehmer Verbraucher gemäß § 13 BGB, hat der Teilnehmer das Recht, den Kursvertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
8.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer AMBOSS (Torstraße 19, 10119 Berlin, Telefonnummer: +49 30 57702210, E-Mail: hallo@amboss.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Teilnehmer kann dafür dieses Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
8.3. Der Teilnehmer kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite www.amboss.com/de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird AMBOSS ihm unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
8.4. Wenn der Teilnehmer den Kursvertrag widerruft, hat AMBOSS ihm alle Zahlungen, die AMBOSS von ihm erhalten hat, einschließlich gegebenenfalls anfallender Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Teilnehmer eine andere Art der Lieferung als die von AMBOSS angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrages bei AMBOSS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet AMBOSS dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmern wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Teilnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er AMBOSS einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er AMBOSS von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
9.1. AMBOSS stellt das AMBOSS Programm einschließlich der AMBOSS Fortbildungen mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99,1 % bezogen auf das Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf den Zeitraum außerhalb geplanter Nichtverfügbarkeiten. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind die in Ziffer 9.2 geregelten täglichen Aktualisierungs- und Wartungszeiten, die in Ziffer 9.3 geregelten weiteren Wartungszeiten sowie die in Ziffer 9.4 vom IMPP geforderten Zugangssperren. Derartige Einschränkungen bleiben bei der Feststellung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.
9.2. Täglich zwischen 03:00 Uhr und 05:00 Uhr morgens deutscher Zeit können Aktualisierungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. In dieser Zeit steht das AMBOSS Programm eventuell kurzzeitig nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
9.3. AMBOSS wird weitere, vorhersehbare Wartungsarbeiten mindestens 24 Stunden zuvor durch Hinweis auf der Webseite anzeigen. Rechtzeitig angezeigte Wartungszeiten gelten nicht als Nichtverfügbarkeit, sofern sie nicht länger als 60 Minuten dauern.
9.4. AMBOSS ist, durch die im AMBOSS Programm dargestellten und dazu lizenzierten Original Prüfungsaufgaben des IMPP, verpflichtet, eine generelle Zugangssperre jeweils für den Zeitraum beginnend 30 Minuten vor dem offiziellen Prüfungsbeginn, andauernd bis zum Ablauf von 2 Stunden nach dem offiziellen Prüfungsende des schriftlichen Teils des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, zu gewährleisten. Die genauen Prüfungszeiten sind den Internetseiten des IMPP jeweils einen Monat vor Prüfungstermin zu entnehmen.
10.1. AMBOSS räumt dem Teilnehmer für die Dauer der Laufzeit des Kursvertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vom Kursvertrag umfassten Inhalten des AMBOSS Programms ein. Eine Unterlizenzierung ist nicht gestattet.
10.2. Die Nutzung umfasst das Laden, Speichern, Anzeigen und Sichtbarmachen des AMBOSS Programms über die AMBOSS Desktop-Version sowie die AMBOSS iOs App und Android-App.
10.3. Jede über die vorgenannte Nutzung hinausgehende Verwertung zur eigenen Nutzung oder zur Nutzung durch Dritte, insbesondere Verleih, Vermietung, Veräußerung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Sendung und Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software, des AMBOSS Programms, der Inhalte, oder der Freischaltcodes ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer ist nicht befugt, das AMBOSS Programm in irgendeiner Form kommerziell zu nutzen, etwa indem das AMBOSS Programm als eigener Service gegenüber Dritten angeboten wird. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnung dürfen weder verändert, noch beseitigt werden.
10.4. Die Weitergabe eines Zugangs zum AMBOSS Programm an andere Personen ist nicht gestattet. Verletzt der Teilnehmer diese Regelung aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann AMBOSS nach vorheriger Abmahnung des Teilnehmers den jeweiligen Zugang zum AMBOSS Programm sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
10.5. AMBOSS behält sich die Nutzung sämtlicher Inhalte des AMBOSS Programms zum Text und Data Mining vor. Damit erklärt AMBOSS einen Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Absatz 3 UrhG / Art. 4 Absatz 3 DSM-Richtlinie. Das Abspeichern und Verwenden der Inhalte des AMBOSS Programms für das Text und Data Mining zu kommerziellen Zwecken oder zu Zwecken außerhalb der wissenschaftlichen Forschung ist damit ohne Zustimmung von AMBOSS unrechtmäßig.
Das AMBOSS Programm einschließlich der AMBOSS Fortbildungen ist – soweit nicht anders vermerkt – urheberrechtlich geschützt und darf außerhalb des in diesen Nutzungsbedingungen Online-Fortbildungen festgelegten Nutzungsumfangs nur mit schriftlicher Genehmigung von AMBOSS, und im Fall der Original-Prüfungsaufgaben des IMPP nur mit Zustimmung des IMPP, genutzt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und verpflichtet sich, diese nicht zu verletzen. Der Teilnehmer darf die Inhalte nur zum eigenen Gebrauch zu Bildungszwecken abrufen, speichern und nutzen.
Datenschutzrechtliche Hinweise mit Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des AMBOSS Programms finden sich unter www.amboss.com/de/de-legal/datenschutz.
13.1. AMBOSS haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit AMBOSS Fortbildungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2. Für Inhalte des AMBOSS Programms, die nicht Teil der AMBOSS Fortbildungen sind, gelten die in den AMBOSS Nutzungsbedingungen geregelten Haftungsbeschränkungen.
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Wenn der Teilnehmer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
14.2. Für Streitigkeiten aus den Nutzungsbedingungen über AMBOSS Fortbildungen oder über deren Geltung ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
15.1. Änderungen der Nutzungsbedingungen über AMBOSS Fortbildungen oder Erklärungen auf Grundlage der Nutzungsbedingungen über AMBOSS Fortbildungen bedürfen der Textform.
15.2. Änderungen der Nutzungsbedingungen über AMBOSS Fortbildungen werden mit einer angemessenen Frist vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Teilnehmer in dem Angebot besonders hingewiesen.
15.3. Sollte eine Bestimmung der Nutzungsbedingungen über AMBOSS Fortbildungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.