Allgemeine Nutzungsbedingungen des Wissens- und Lernprogramms AMBOSS

Stand: Oktober 2025

1. Vertragsparteien

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten zwischen

AMBOSS SE

Torstraße 19

10119 Berlin,

vertreten durch ihre Geschäftsführer Benedikt Hochkirchen, Dr. med. Madjid Salimi, Dr. med. Nawid Salimi, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 270315 B (nachfolgend: “AMBOSS”) und dem jeweiligen Nutzer, der sich über die Webseite www.amboss.com/de registriert (nachfolgend: „Nutzungsberechtigter“).

2. Vertragsgegenstand

2.1. AMBOSS ist Rechteinhaber, Anbieter und Betreiber des von AMBOSS entwickelten Online-Wissens- und Lernprogramms „AMBOSS“ („AMBOSS Programm“) welches AMBOSS über www.amboss.com/de sowie die AMBOSS iOS-App und Android-App monatlich zur Verfügung stellt. Das AMBOSS Programm umfasst die AMBOSS Mitgliedschaft sowie AMBOSS Fortbildungen. Je nach Angebotsauswahl ist Vertragsgegenstand eine AMBOSS Mitgliedschaft oder eine AMBOSS Fortbildung oder beides zusammen.

2.2. Die AMBOSS Mitgliedschaft ist ein digitaler Begleiter für Studierende der Humanmedizin, Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen und andere im Gesundheitswesen oder in den zugehörigen Ausbildungsbereichen Tätige. Sie dient der Aus-, Weiter- und kontinuierlichen Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten und medizinischem Fachpersonal. Zu diesem Zweck umfasst die AMBOSS Mitgliedschaft Lernpläne, Übungsfragen (u.a. Original-Prüfungsaufgaben und Lösungen des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen („IMPP“) aus gestellten Examina), Prüfungssimulationen, Übungsszenarien, Ergebnisauswertungen und Lernempfehlungen sowie klinische Ressourcen, KI-Assistenten und Live-Vorträge. Die Live-Vorträge sind Teil der verschiedenen Prüfungsvorbereitungen und finden insgesamt ca. fünfmal im Monat online statt. Änderungen zum Turnus sind vorbehalten. Die Live-Vorträge werden nicht aufgezeichnet.

2.3. Die AMBOSS Fortbildungen sind mit oder ohne bereits bestehende AMBOSS Mitgliedschaft buchbar. Sie sind in der AMBOSS Mitgliedschaft nicht enthalten. Die AMBOSS Fortbildungen richten sich an Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal sowie andere im Gesundheitswesen Tätige und dienen der Vertiefung, Auffrischung und Erweiterung medizinischer Kenntnisse. Sie umfassen unter anderem fachlich strukturierte Live-Veranstaltungen, Fallbesprechungen, interaktive Kurse sowie praxisrelevante Wissensinhalte, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesetzlichen Vorgaben basieren. Die Teilnahme an Live-Veranstaltungen ermöglicht die direkte Interaktion mit Referentinnen und Referenten. Die AMBOSS Fortbildungen werden regelmäßig aktualisiert und inhaltlich erweitert, um den aktuellen fachlichen und rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Gebuchte AMBOSS Fortbildungen werden stets für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten innerhalb des AMBOSS Programms freigeschaltet. Details zur jeweiligen Kursdauer sind in der Angebotsbeschreibung zu finden. AMBOSS Fortbildungen sind so konzipiert, dass sie innerhalb dieser Kursdauer absolviert und abgeschlossen werden können. Nutzungsberechtigte, die darüber hinaus Zugang zum AMBOSS Programm haben, weil sie unabhängig von der AMBOSS Fortbildung einen AMBOSS Zugang erworben haben, können ohne Aufpreis für mindestens weitere zehn Monate innerhalb des AMBOSS Programms zum Zweck des Nachschlagens auf die AMBOSS Fortbildung zugreifen.

2.4. Sämtliche im AMBOSS Programm zur Verfügung gestellte Informationen beziehen sich auf den medizinischen Standard in Deutschland, d.h. angegebene Standards zu z.B. diagnostischen und/oder therapeutischen Vorgehensweisen können in anderen Ländern abweichen. In gleicher Weise beziehen sich sämtliche im AMBOSS Programm zur Verfügung gestellte Informationen in Bezug auf die Anwendung bestimmter Handelspräparate auf den Zulassungsstatus des jeweiligen Medikaments in Deutschland. In anderen Ländern kann der jeweilige Zulassungsstatus abweichen.

2.5. Die professionelle Redaktion von AMBOSS besteht aus einer Vielzahl von Mediziner:innen aus unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen. Mit hoher Frequenz werden von dieser Redaktion in einem strukturierten, gemeinschaftlichen Prozess neue und/oder aktualisierte Inhalte dem AMBOSS Programm zugeführt. Alle Inhalte durchlaufen bei ihrer Erstellung ein mehrstufiges, internes Peer Review Verfahren, das alle Veröffentlichungen auf wissenschaftliche Aktualität, Konsistenz und Verständlichkeit hin prüft. Obwohl dabei mit Genauigkeit und größtmöglicher Sorgfalt gearbeitet wird, kann das AMBOSS Programm – allein schon aufgrund der Fülle neuer medizinischer Informationen – keine flächendeckende, tagesaktuelle Darstellung aller medizinischen Informationen beinhalten.

2.6. Die im AMBOSS Programm enthaltenen Informationen stellen keine verbindlichen Diagnose-, Behandlungs- und Therapievorschläge dar. Diagnose-, Behandlungs- und Therapieentscheidungen sowie sonstige Entscheidungen in der Patientenbetreuung, die aus der Nutzung des AMBOSS Programms abgeleitet werden, werden in ausschließlicher Verantwortung des jeweiligen Nutzers getroffen. Die Nutzung des AMBOSS Programms entbindet den Nutzer nicht von seiner Pflicht, Entscheidungen anhand des aktuellen Standes von Wissenschaft und Forschung eigenverantwortlich zu treffen. Die im AMBOSS Programm enthaltenen Informationen sind daher in Bezug auf den jeweils konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Patientenmerkmale zu überprüfen.

2.7. Die Nutzung von innerhalb des AMBOSS Programms zur Verfügung gestellten KI-gestützten Funktionen (“AMBOSS AI Features”) ist ausschließlich zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken gestattet. AMBOSS AI Features sind nicht für die Anwendung im Rahmen einer individuellen Patientenversorgung bestimmt und geben keine individuellen medizinischen Empfehlungen ab.

2.8. Sofern Nutzer sich innerhalb des AMBOSS Programms eine Übersetzung der Inhalte in einer anderen Sprache als der deutschsprachigen Fassung anzeigen lassen, lassen sie sich eine automatisierte Maschinen-Übersetzung unter der Verwendung einer Schnittstelle zu einem KI-gestützten Übersetzer anzeigen. Der übersetzte Inhalt ist nicht Teil des AMBOSS Programms. AMBOSS selbst nimmt die Übersetzung nicht vor und kann den übersetzten Inhalt nicht prüfen. Der maschinell übersetzte Inhalt erfüllt daher nicht die Sorgfalts- und Qualitätsstandards von AMBOSS. Übersetzungsfehler können ausdrücklich nicht ausgeschlossen werden. Der maschinell übersetzte Inhalt ersetzt keine Übersetzung einer sprachkundigen Fachperson, die empfohlen wird.

2.9. Für die Nutzung des AMBOSS Programms gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen („AMBOSSNutzungsbedingungen“). Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung von AMBOSS vor. Falls für einzelne Nutzungen des AMBOSS Programms besondere Nutzungsbedingungen gelten, wird an entsprechender Stelle innerhalb der Webseite darauf hingewiesen. Im jeweiligen Einzelfall gelten dann ergänzend die besonderen Nutzungsbedingungen.

2.10. AMBOSS übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich das AMBOSS Programm über bestimmte öffentlichen Übertragungsleitungen und auf bestimmten Datenkommunikationsgeräten nutzen läss

3. Registrierung und Vertragsschluss; Nutzerkonto

3.1. Die Registrierung über www.amboss.com/de ist kostenlos. Mit der Registrierung hinterlegt der Nutzungsberechtigte seine Daten für die spätere Nutzung. Damit allein erhält der Nutzungsberechtigte keinen dauerhaften Zugang zum AMBOSS Programm.

3.2. Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines persönlichen Nutzerkontos. Im Rahmen der Registrierung sind alle Pflichtfelder vollständig auszufüllen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Einstellungen für das Nutzerkonto anzupassen. Vor Absenden seiner Registrierungsanfrage hat der Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, seine Angaben auf einer Übersichtsseite einzusehen und zu berichtigen. Durch Bestätigen des Registrieren-Buttons bestätigt der Nutzungsberechtigte die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und die Geltung der AMBOSS Nutzungsbedingungen, die unter www.amboss.com/de/de-legal/nutzungsbedingungen eingesehen und archiviert werden können. Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Nutzungsberechtigte ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf Hinterlegung seiner Daten zur späteren Nutzung ab. AMBOSS bestätigt dem Nutzungsberechtigten den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Registrierungsbestätigung). AMBOSS nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzerkontos an. Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung.

3.3. Mit der Registrierung hat der Nutzungsberechtigte die Wahl, sich für einen Zugang zum AMBOSS Programm zu entscheiden. Der Nutzungsberechtigte kann einen zeitlich begrenzten, kostenfreien Testzugang zum AMBOSS Programm aktivieren (siehe dazu unter Ziffer 7. der AMBOSS Nutzungsbedingungen) oder das AMBOSS Programm auf Grundlage eines Institutionellen Lizenzvertrages (siehe dazu unter Ziffer 4. der AMBOSS Nutzungsbedingungen) oder auf Grundlage eines Einzel-Lizenzvertrages (siehe dazu unter Ziffer 5. der AMBOSS Nutzungsbedingungen) oder im Rahmen von AMBOSS Copay (siehe dazu Ziffer 6. der AMBOSS Nutzungsbedingungen) nutzen. In diesen Fällen stellt AMBOSS den Nutzungsberechtigten einen Zugang zum deutschsprachigen AMBOSS Programm und zu dessen Inhalten über das Internet nach Maßgabe des jeweils geschlossenen Nutzungsvertrages sowie der AMBOSS Nutzungsbedingungen bereit. Sofern Nutzer sich eine Übersetzung der Inhalte des AMBOSS Programms in einer anderen Sprache als der deutschsprachigen Originalfassung des AMBOSS Programms anzeigen lassen, handelt es sich nicht um Inhalte des AMBOSS Programms, sondern um automatisierte Übersetzungen, die keiner Kontrolle von AMBOSS unterliegen.

3.4. Die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzungsberechtigten wird bei oder nach der Registrierung ggfs. verifiziert. Der Nutzungsberechtigte sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Ferner ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine angegebenen Daten stets aktuell zu halten.

3.5. Zur Registrierung ist die Wahl eines Passwortes erforderlich. Die Geheimhaltung des Passwortes sowie sämtliche Aktivitäten, die mit dem Nutzerkonto getätigt werden, liegen allein in der Verantwortung des Nutzungsberechtigten. Die Weitergabe des Passwortes ist unzulässig.

3.6. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. AMBOSS behält sich ausdrücklich vor, Registrierungsanfragen abzulehnen, indem AMBOSS das entsprechende Nutzerkonto nicht freischaltet. Daneben ist AMBOSS jederzeit berechtigt, den Zugang zum Nutzerkonto durch Sperrung der Zugangsdaten zu widerrufen. Eine Pflicht, den Betroffenen über die Gründe der Ablehnung bzw. den Widerruf der Nutzerkonto-Zugangsberechtigung zu informieren, besteht nicht.

3.7. Der Nutzungsberechtigte kann jederzeit schriftlich, z.B. über die entsprechende Funktion innerhalb des Nutzerkontos, die Löschung seines Nutzerkontos und damit seiner Registrierung verlangen. AMBOSS wird in diesem Fall alle Nutzungsdaten zum Nutzungsberechtigten und alle sonstigen gespeicherten personenbezogenen Daten des Nutzungsberechtigten löschen, sobald diese nicht mehr benötigt werden.

4. Aktivierung und Nutzung des AMBOSS Programms auf Grundlage eines Institutionellen Lizenzvertrages

4.1. Nutzungsberechtigte haben die Möglichkeit, eine sog. Klinik- oder Campuslizenz zu aktivieren und dadurch das AMBOSS Programm auf der Grundlage der AMBOSS Nutzungsbedingungen zu nutzen. AMBOSS schließt entgeltliche Verträge mit Universitäten, Hochschulen, Kliniken oder anderen Stellen und Unternehmen im Gesundheitswesen („Institutionelle Vertragspartner“), die ihren Studierenden und Lehrenden, oder ihren Ärztinnen und Ärzten sowie anderem klinischen Fachpersonal einen kostenfreien Zugang zum AMBOSS Programm durch Klinik- oder Campuslizenzen ermöglichen möchten („Institutioneller Lizenzvertrag“). Hierbei handelt es sich nicht um einen Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von § 328 Abs.1 BGB, sondern um einen Vertrag, der die Ermächtigung von AMBOSS enthält, an den Dritten (hier: an den Nutzungsberechtigten) mit befreiender Wirkung gegenüber dem Institutionellen Vertragspartner zu leisten. Grundvoraussetzung dafür, dass ein Nutzungsberechtigter eine Klinik- oder Campuslizenz aktivieren und dadurch das AMBOSS Programm nutzen kann, ist, dass der jeweilige Institutionelle Vertragspartner einen (ggf. personalisierten) Zugang für diesen Nutzungsberechtigten im Institutionellen Lizenzvertrag vorgesehen hat. Der Nutzungsberechtigte kann das AMBOSS Programm nur aktivieren und nutzen, wenn und solange er dafür autorisiert und authentifiziert ist.

4.2. Vor Absenden seiner Aktivierungsanfrage hat der Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, seine Angaben auf einer Übersichtsseite einzusehen und zu berichtigen. Durch Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons bestätigt der Nutzungsberechtigte die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und die Geltung der AMBOSS Nutzungsbedingungen, die unter www.amboss.com/de/de-legal/nutzungsbedingungen eingesehen und archiviert werden können. Durch den Abschluss des Aktivierungsvorgangs gibt der Nutzungsberechtigte ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung des AMBOSS Programms ab. AMBOSS bestätigt dem Nutzungsberechtigten den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Aktivierungsbestätigung). AMBOSS nimmt dieses Angebot durch Aktivierung des Zugangs zum AMBOSS Programm an.

4.3. Nimmt der Nutzungsberechtigte in der Rubrik „Shop“ ein entgeltliches Upgrade vor, das nicht durch den Institutionellen Lizenzvertrag abgedeckt ist, verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte damit selbst zur Zahlung des jeweiligen Entgelts. Es gelten die Regelungen unter Ziffer 5. der AMBOSS Nutzungsbedingungen.

4.4. Endet der Institutionelle Lizenzvertrag ohne Anschlusslizenzierung oder wird der Institutionelle Lizenzvertrag so angepasst, dass er keinen Zugang für den betreffenden Nutzungsberechtigten mehr vorsieht, ist die Nutzung des AMBOSS Programms bzw. dessen lizenzierter Bestandteile für den betreffenden Nutzungsberechtigten mit der Vertragsbeendigung bzw. Vertragsanpassung beendet. Abweichend davon stehen AMBOSS Fortbildungen, die während der Laufzeit des Institutionellen Lizenzvertrages vom Nutzungsberechtigten freigeschaltet wurden, stets unabhängig vom Zeitpunkt der Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten zur Verfügung. Umfasst eine während der Vertragslaufzeit freigeschaltete AMBOSS Fortbildung eine Live-Veranstaltung, die nach Vertragsbeendigung stattfindet, steht die AMBOSS Fortbildung dem jeweiligen Nutzungsberechtigten jedenfalls auch zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung.

4.5. Nutzungsberechtigte, die einen Zugang zum AMBOSS Programm auf Grundlage eines Institutionellen Lizenzvertrages nutzen, und nicht selbst Vertragspartei eines mit AMBOSS abgeschlossenen entgeltlichen Vertrages über die Nutzung des AMBOSS Programm sind, haben gegenüber AMBOSS keinen Anspruch auf Nutzung des AMBOSS Programms. Ein Anspruch auf Gewährleistung im Fall von auftretenden Mängeln oder Ausfällen besteht nicht.

4.6. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den Beschränkungen gem. Ziffer 17. der AMBOSS Nutzungsbedingungen.

5. Aktivierung und Nutzung des AMBOSS Programms auf Grundlage eines Einzel-Lizenzvertrages

5.1. Nutzungsberechtigte haben die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr einzelne Bestandteile des AMBOSS Programms, wie eine AMBOSS Fortbildung, eine AMBOSS Mitgliedschaft oder Add-ons zur AMBOSS Mitgliedschaft zu nutzen („Einzel-Lizenzvertrag“). In diesem Fall ist der Nutzungsberechtigte selbst Vertragspartner des Lizenzvertrages.

5.2. Vertragsschluss

5.2.1. Der Nutzungsberechtigte wird vor Abschluss eines Einzel-Lizenzvertrages über den Inhalt der kostenpflichtigen Leistung, die Nutzungsgebühren und die Zahlungsmodalitäten informiert. Vor Abschluss des Bestellvorgangs wird AMBOSS die vom Nutzungsberechtigten gemachten Eingaben in einem Bestätigungsfenster anzeigen und ihm die Möglichkeit geben, seine Eingaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

5.2.2.Mit Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons erklärt der Nutzungsberechtigte, einen Vertrag über die von ihm gewählten kostenpflichtigen Leistungen abschließen zu wollen. Zudem erklärt sich der Nutzungsberechtigte mit der Geltung der AMBOSS Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Bestätigung des vorgenannten Buttons stellt lediglich ein Angebot des Nutzungsberechtigten auf Abschluss eines Vertrages dar. Dieses ist für die Dauer von 7 Werktagen verbindlich. AMBOSS behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Vertragsofferte des Nutzungsberechtigten innerhalb dieser Frist anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. AMBOSS bestätigt dem Nutzungsberechtigten den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Bestellbestätigung).

5.2.3. Die Annahme des Angebotes durch AMBOSS und damit der Vertragsabschluss erfolgen mit E-Mail-Bestätigung durch AMBOSS an den Nutzungsberechtigten. AMBOSS speichert den Vertragstext und sendet dem Nutzungsberechtigten die Bestelldaten und die AMBOSS Nutzungsbedingungen mit einer Bestätigungs-E-Mail zu. Der Nutzungsberechtigte kann die Vertragsdaten (Bestelldaten und AMBOSS Nutzungsbedingungen) jederzeit innerhalb seines Nutzerkontos einsehen. Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung.

5.3. Funktionsumfang

Der von AMBOSS monatlich zur Verfügung gestellte Funktionsumfang richtet sich jeweils nach dem vom Nutzungsberechtigten gewählten Angebot und dem entsprechenden Angebotsmodell. Einzelheiten ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Angebotsbeschreibung.

5.4. Nutzungsgebühren

5.4.1. Die monatliche Bereitstellung des Zugangs zum AMBOSS Programm erfolgt zu den im gewählten Angebotsmodell genannten Nutzungsgebühren. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Preisänderungen bei Druckfehlern und Irrtum sind AMBOSS vorbehalten.

5.4.2. Das vom Nutzungsberechtigten zu zahlende Entgelt ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Bei einer AMBOSS Mitgliedschaft ist die fortlaufend zu zahlende Nutzungsgebühr spätestens drei Werktage nach Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums zu entrichten. Bei einer AMBOSS Fortbildung ist die einmalige Kursgebühr spätestens drei Werktage nach Abschluss des Kursvertrages zu entrichten. Es steht dem Nutzungsberechtigten frei, das Entgelt für den gesamten Leistungszeitraum bzw. zukünftige Teilleistungszeiträume im Voraus zu entrichten.

5.4.3. Die Nutzungsgebühren werden unabhängig davon fällig, ob und wie der Nutzungsberechtigte das Angebot nutzt. Der Zugang zum AMBOSS Programm wird unter Vorbehalt bis zum Zahlungseingang freigeschaltet. Ein Zahlungsverzug des Nutzungsberechtigten berechtigt AMBOSS, den betreffenden Nutzungsberechtigten von der Nutzung auszuschließen, bis fällige Forderungen beglichen sind. Bei AMBOSS Mitgliedschaften ist AMBOSS darüber hinaus berechtigt, nach wiederholter Zahlungsaufforderung zum Ende des laufenden Leistungszeitraums zu kündigen.

5.5. Zahlungsmodalitäten

5.5.1 Mit der Angabe der für das gewählte Bezahlverfahren erforderlichen Informationen erteilt der Nutzungsberechtigte eine Ermächtigung für den Einzug des entsprechenden Betrages. Entscheidet sich der Nutzungsberechtigte für das SEPA-Lastschriftverfahren, dann erteilt er im Rahmen des Bezahlprozesses ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 1 Tag nach Rechnungsdatum (Bestelldatum). Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Nutzungsberechtigte sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.

5.5.2. Der Nutzungsberechtigte hat gegebenenfalls jene Kosten, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von ihm falsch übermittelter Daten entstehen, zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 EUR zu tragen.

5.5.3. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzungsberechtigten nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch AMBOSS anerkannt wurden.

5.5.4. Der Nutzungsberechtigte kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

5.5.5. AMBOSS ist verantwortlich für den Zahlungsverkehr über die Webseite und führt die Transaktionen ausschließlich über SSL-gesicherte Verbindungen durch.

5.6. Änderungen der Nutzungsgebühr

5.6.1. AMBOSS kann die Nutzungsgebühr für Einzel-Lizenzverträge über AMBOSS Mitgliedschaften nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Verhältnis zu allgemeinen Steigerungen oder Senkungen von externen Kosten, die AMBOSS für die Erbringung seiner Dienste am Standort des Nutzungsberechtigten entstehen, erhöhen oder senken. Diese allgemeinen Kostensteigerungen oder -senkungen können auf gesetzlichen oder behördlichen Änderungen, der Anwendung von hoheitlich auferlegten Gebühren, Steuern, Abgaben oder Beiträgen, Inflation oder Deflation, Technologie- und Softwarekosten für die Dienste oder branchenweiten Veränderungen beruhen. Im Fall einer Änderung der Höhe der Nutzungsgebühr, wird AMBOSS den Nutzungsberechtigten per E-Mail oder in einer anderen Mitteilung in Textform mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten der Gebührenänderung informieren. In der Ankündigung ist (1) anzugeben, welche Kostenfaktoren sich erhöht oder gesenkt haben und wie sich dies auf die Erhöhung oder Senkung des Gesamtpreises auswirkt, (2) der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebührenänderung, und (3) der Nutzungsberechtigte auf sein außerordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 5.6.2. hinzuweisen. Wenn der Nutzungsberechtigte die Änderung nicht ablehnt, bevor sie für ihn wirksam wird, indem der Nutzungsberechtigte seinen Einzel-Lizenzvertrag kündigt, geht AMBOSS davon aus, dass der Nutzungsberechtigte mit der Änderung einverstanden ist, und die Änderung der Nutzungsgebühr wird für den Nutzungsberechtigten zu dem in der Mitteilung an den Nutzungsberechtigten angegebenen Datum wirksam, wobei die Änderung der Nutzungsgebühr aber erst mit Fälligkeit der nächsten Nutzungsgebühr auf den Nutzungsberechtigten angewendet wird.

5.6.2. Der Nutzungsberechtigte kann den Einzel-Lizenzvertrag binnen einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung der Nutzungsgebühr außerordentlich kündigen. Bis zum Ablauf der Frist bleibt die Nutzungsgebühr dann unverändert.

5.6.3 Sinken die in Ziffer 5.6.1. Satz 1 und 2 genannten Kosten insgesamt, kann der Nutzungsberechtigte entsprechend den Anforderungen von Ziffer 5.6.1. eine Senkung der Nutzungsgebühr verlangen. In diesem Fall kann AMBOSS entsprechend Ziffer 5.6.2. außerordentlich kündigen.

5.7. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.7.1. Die Laufzeit des Einzel-Lizenzvertrages über eine AMBOSS Mitgliedschaft richtet sich nach dem gewählten Angebotsmodell. Die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung der AMBOSS Mitgliedschaft und endet nach Ablauf des im Angebotsmodell vorgesehenen Leistungszeitraums, sofern der Einzel-Lizenzvertrag über eine AMBOSS Mitgliedschaft nicht verlängert wird. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit endet die Berechtigung, das AMBOSS Programm zu nutzen. Das Nutzerkonto bleibt nach Ablauf der Vertragslaufzeit bestehen.

5.7.2. Nutzungsberechtigte können ihren Einzel-Lizenzvertrag über eine AMBOSS Mitgliedschaft jederzeit mit Wirkung zum nächstmöglichen Kündigungstermin über ihr Nutzerkonto oder den AMBOSS Kundendienst kündigen. Der nächstmögliche Kündigungstermin ergibt sich aus dem jeweiligen Angebotsmodell. Eventuell geleistete Nutzungsgebühren werden nicht zurückerstattet, auch wenn der Nutzungsberechtigte das AMBOSS Programm nicht genutzt hat.

5.7.3. Sofern der Nutzungsberechtigte AMBOSS vor Ablauf des im Angebotsmodell vorgesehenen Leistungszeitraums nicht mitteilt, dass er keine Vertragsverlängerung wünscht, ist dem Nutzungsberechtigten bewusst, dass sein Einzel-Lizenzvertrag über eine AMBOSS Mitgliedschaft automatisch weiterläuft, und er ermächtigt AMBOSS die jeweils gültige Nutzungsgebühr mittels der vom Nutzungsberechtigten hinterlegten Zahlungsmethode einzuziehen.

5.7.4. Die Laufzeit des Einzel-Lizenzvertrages über AMBOSS Fortbildungen beginnt mit der Freischaltung der AMBOSS Fortbildung innerhalb des AMBOSS Programms und endet automatisch nach Ablauf der in der Angebotsbeschreibung angegebenen Kursdauer. Hat ein Nutzungsberechtigter zusätzlich zur AMBOSS Fortbildung eine AMBOSS Mitgliedschaft, die über die Laufzeit des Einzel-Lizenzvertrages über die AMBOSS Fortbildung hinausgeht, kann der Nutzungsberechtigte auch nach Ablauf des Einzel-Lizenzvertrages über die AMBOSS Fortbildung für mindestens zehn weitere Monate zur Nachschlagezwecken auf die on-demand Inhalte der AMBOSS Fortbildung zugreifen. 

5.7.5. Innerhalb der Vertragslaufzeit des Einzel-Lizenzvertrages über AMBOSS Fortbildungen ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

5.7.6. Sowohl der Nutzungsberechtigte als auch AMBOSS haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt. Seitens AMBOSS liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn (1) der Nutzungsberechtigte mit einer fälligen Zahlung nach Erhalt einer Zahlungserinnerung oder Mahnung länger als 10 Werktage in Verzug gerät, (2) AMBOSS den Vertragsgegenstand dauerhaft außer Betrieb nimmt, (3) der Vertragsgegenstand oder AMBOSS wegen der Durchführung dieses Vertrages außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen unterliegen sollte oder (4) konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzungsberechtigte auf einer offiziellen Sanktionsliste geführt wird.

5.7.7. Die außerordentliche Kündigung ist fristlos möglich. Die Kündigung kann nur in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, erfolgen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Nutzungsentgelte.

5.7.8. Gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrechte bleiben von den vorstehend geregelten Kündigungsrechten unberührt.

5.8. Widerrufsrecht

5.8.1. Ist der Nutzungsberechtigte Verbraucher gemäß § 13 BGB, hat der Nutzungsberechtigte das Recht, den Einzel-Lizenzvertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

5.8.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzungsberechtigte AMBOSS (Torstraße 19, 10119 Berlin, Telefonnummer: +49 30 57702210, E-Mail: hallo@amboss.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Nutzungsberechtigte kann dafür dieses Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

5.8.3. Der Nutzungsberechtigte kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite www.amboss.com/de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird AMBOSS ihm unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzungsberechtigte die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

5.8.4. Wenn der Nutzungsberechtigte den Einzel-Lizenzvertrag widerruft, hat AMBOSS ihm alle Zahlungen, die AMBOSS von ihm erhalten hat, einschließlich gegebenenfalls anfallender Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Nutzungsberechtigte eine andere Art der Lieferung als die von AMBOSS angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrages bei AMBOSS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet AMBOSS dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzungsberechtigte bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Nutzungsberechtigten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Nutzungsberechtigte einen Einzel-Lizenzvertrag ganz oder teilweise mit Guthaben aus einem Gutscheincode erworben, erfolgt die Rückerstattung im Widerrufsfall ausschließlich in Form von Guthaben auf dem AMBOSS Guthabenkonto des Nutzers. Eine Barauszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen. 

5.8.5. Stimmt der Nutzungsberechtigte ausdrücklich zu, dass AMBOSS mit der Erbringung der Leistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt er zugleich seine Kenntnis, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Leistung sein Widerrufsrecht verliert, so erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung durch AMBOSS (§ 356 Abs. 5 BGB).

5.9. Verfügbarkeit des AMBOSS Programms

5.9.1. AMBOSS ist gegenüber dem Nutzungsberechtigten verpflichtet, das AMBOSS Programm während der Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet bereitzuhalten und zugänglich zu machen. Das AMBOSS Programm ist so auf einem Server zu speichern, dass es für den Nutzungsberechtigten über das Internet erreichbar ist.

5.9.2. AMBOSS stellt das AMBOSS Programm mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99,1 % bezogen auf das Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf den Zeitraum außerhalb geplanter Nichtverfügbarkeiten. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind die in Ziffer 5.9.3. geregelten täglichen Aktualisierungs- und Wartungszeiten und die in Ziffer 5.9.4. geregelten weiteren Wartungszeiten. Derartige Einschränkungen bleiben bei der Feststellung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.

5.9.3. Täglich zwischen 00:00 Uhr und 04:00 Uhr morgens deutscher Zeit können Aktualisierungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. In dieser Zeit steht das AMBOSS Programm eventuell kurzzeitig nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

5.9.4. AMBOSS wird weitere, vorhersehbare Wartungsarbeiten mindestens 24 Stunden zuvor durch Hinweis auf der Webseite anzeigen. Rechtzeitig angezeigte Wartungszeiten gelten nicht als Nichtverfügbarkeit nach Ziffer 5.9.2., sofern sie nicht länger als 120 Minuten dauern.

6. Aktivierung und Nutzung der AMBOSS Mitgliedschaft im Rahmen von „AMBOSS Copay“

6.1. AMBOSS bietet Institutionellen Vertragspartnern die Möglichkeit an, ihren Studierenden und Lehrenden, oder ihren Ärztinnen und Ärzten sowie anderem klinischen Fachpersonal eine AMBOSS Mitgliedschaft in der Variante „AMBOSS Copay“ bereitzustellen. Nach diesem Modell zahlt der Institutionelle Vertragspartner den größten Teil der Nutzungsgebühren und der Nutzungsberechtigte einen kleineren Teil, dessen Höhe ihm vor Vertragsschluss mitgeteilt wird.

6.2. Wenn AMBOSS mit einem Institutionellen Vertragspartner einen Institutionellen Lizenzvertrag in der Variante „AMBOSS Copay“ abgeschlossen oder einen bestehenden Institutionellen Lizenzvertrag auf die Variante „AMBOSS Copay“ umgestellt hat, können Nutzungsberechtigte dieser Institution die Klinik- oder Campuslizenz in Abweichung zu Ziffer 4. der AMBOSS Nutzungsbedingungen nur aktivieren, wenn sie einen Teil der Nutzungsgebühr übernehmen und zu diesem Zweck einen eigenen entgeltlichen Lizenzvertrag über die Nutzung des AMBOSS Programms auf Grundlage des Institutionellen Lizenzvertrags mit AMBOSS abschließen („Copay-Einzel-Lizenzvertrag“). Die Regelungen zu entgeltlichen Upgrades (Ziffer 4.3.), zur Abhängigkeit vom Institutionellen Lizenzvertrag (Ziffer 4.4.) und zur Haftungsbeschränkung (Ziffer 4.6.) gelten entsprechend.

6.3. Der Copay-Einzel-Lizenzvertrag wird so abgeschlossen, wie unter Ziffer 5.2. der AMBOSS Nutzungsbedingungen dargestellt.

6.4. Der Copay-Einzel-Lizenzvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass der zugrunde liegende Institutionelle Lizenzvertrag in der Variante „AMBOSS Copay“ zwischen AMBOSS und dem Institutionellen Vertragspartner wirksam ist und dieser Institutionelle Lizenzvertrag einen (ggf. personalisierten) AMBOSS Zugang für den betreffenden Nutzungsberechtigten vorsieht. Sollte der Institutionelle Lizenzvertrag in der Variante „AMBOSS Copay“ und damit auch der Copay-Einzel-Lizenzvertrag zu einem Zeitpunkt enden, in dem der Nutzungsberechtigte bereits eine Vorauszahlung für zukünftige Zeiträume gemacht hat, wird AMBOSS dem Nutzungsberechtigten den Anteil an der Vorauszahlung erstatten, der für Zeiträume geleistet wurde, die nach Beendigung des Copay-Einzel-Lizenzvertrages liegen.

6.5. Der Nutzungsberechtigte und der Institutionelle Vertragspartner haften nicht als Gesamtschuldner.

6.6. Der von AMBOSS monatlich zur Verfügung gestellte Funktionsumfang des AMBOSS Programms richtet sich nach dem im Institutionellen Lizenzvertrag vereinbarten Funktionsumfang.

6.7. Mit Abschluss des Copay-Einzel-Lizenzvertrages verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte zur Zahlung einer Nutzungsgebühr, deren Höhe dem Nutzungsberechtigten vor Abschluss des Copay-Einzel-Lizenzvertrages angezeigt wird. Ziffer 5.4. der AMBOSS Nutzungsbedingungen zu den Nutzungsgebühren und Ziffer 5.5. der AMBOSS Nutzungsbedingungen zu den Zahlungsmodalitäten gelten entsprechend. Je nach Angebotsmodell erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich.

6.8. Die Regelung in Ziffer 5.6. der AMBOSS Nutzungsbedingungen zu Änderungen der Nutzungsgebühr gilt entsprechend für die vom Nutzungsberechtigten zu zahlende Nutzungsgebühr.

6.9. Das Widerrufsrecht nach Ziffer 5.8. der AMBOSS Nutzungsbedingungen gilt entsprechend.

6.10. Die Laufzeit des Copay-Einzel-Lizenzvertrages über die AMBOSS Mitgliedschaft richtet sich nach dem gewählten Angebotsmodell. Sie beginnt mit der Freischaltung des AMBOSS Programms und endet nach Ablauf des im Angebotsmodell vorgesehenen Leistungszeitraums, sofern der Copay-Einzel-Lizenzvertrag nicht verlängert wird oder wegen Beendigung des zugrundeliegenden Institutionellen Lizenzvertrages endet. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit endet die Berechtigung, das AMBOSS Programm zu nutzen. Das Nutzerkonto bleibt bestehen.

6.11. Sofern der Nutzungsberechtigte AMBOSS vor Ablauf des im Angebotsmodell vorgesehenen Leistungszeitraums nicht mitteilt, dass er keine Vertragsverlängerung wünscht, ist dem Nutzungsberechtigten bewusst, dass sein Copay-Einzel-Lizenzvertrag über die AMBOSS Mitgliedschaft automatisch weiterläuft, und er ermächtigt AMBOSS die jeweils gültige Nutzungsgebühr mittels der vom Nutzungsberechtigten hinterlegten Zahlungsmethode einzuziehen.

6.12. Für die Kündigung des Copay-Einzel-Lizenzvertrags gilt die Ziffer 5.7. der AMBOSS Nutzungsbedingungen entsprechend. Für die Verfügbarkeit gilt die Ziffer 5.9. der AMBOSS Nutzungsbedingungen entsprechend.

7. Aktivierung und Nutzung der AMBOSS Mitgliedschaft im Rahmen eines Testzugangs oder einer Sonderaktion

7.1. In Fällen, in denen AMBOSS die AMBOSS Mitgliedschaft zunächst als Testzugang oder im Rahmen einer Sonderaktion für eine begrenzte Zeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, steht unter Umständen nur ein begrenzter Funktionsumfang bereit. Ein Anspruch auf dauerhafte Nutzung wird in diesen Fällen nicht begründet. AMBOSS behält sich in diesen Fällen zudem das Recht vor, den Funktionsumfang jederzeit zu beschränken oder die Nutzung des AMBOSS Programms ganz zu beenden. Für die Nutzung des AMBOSS Zugangs gelten die AMBOSS Nutzungsbedingungen. Insbesondere gelten die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 17. der AMBOSS Nutzungsbedingungen.  

7.2. Vor Absenden seiner Aktivierungsanfrage hat der Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, seine Angaben auf einer Übersichtsseite einzusehen und zu berichtigen. Durch Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons bestätigt der Nutzungsberechtigte die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und die Geltung der AMBOSS Nutzungsbedingungen, die unter www.amboss.com/de/de-legal/nutzungsbedingungen eingesehen und archiviert werden können. Durch den Abschluss des Aktivierungsvorganges gibt der Nutzungsberechtigte ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung des AMBOSS Programms ab. AMBOSS bestätigt dem Nutzungsberechtigten den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Aktivierungsbestätigung). AMBOSS nimmt dieses Angebot durch Aktivierung des Zugangs zum AMBOSS Programm an.

7.3. Nach Ablauf des Testzeitraums oder der Sonderaktion wandelt sich der unentgeltliche Nutzungsvertrag in einen zahlungspflichtigen Einzel-Lizenzvertrag über eine AMBOSS Mitgliedschaft um, wenn der Nutzungsberechtigte den Nutzungsvertrag nicht vorher kündigt.  Sofern der Nutzungsberechtigte nicht vor Ablauf des Testzeitraums oder der Sonderaktion kündigt, ist dem Nutzungsberechtigten bewusst, dass sein Nutzungsvertrag zur regulären Lizenzgebühr für einen Einzel-Lizenzvertrag über eine AMBOSS Mitgliedschaft weiterläuft, und er ermächtigt AMBOSS die gültige Lizenzgebühr mittels der vom Nutzungsberechtigten hinterlegten Zahlungsmethode einzuziehen. Nutzungsberechtigte können ihren Einzel-Lizenzvertrag über eine AMBOSS Mitgliedschaft jederzeit mit Wirkung zum nächstmöglichen Kündigungstermin über ihr Nutzerkonto oder den AMBOSS Kundendienst kündigen. Der nächstmögliche Kündigungstermin ergibt sich aus dem jeweiligen Angebotsmodell. Für den Einzel-Lizenzvertrag über eine AMBOSS Mitgliedschaft gelten die Regelungen in Ziffer 5.

7.4. Sowohl AMBOSS als auch der Nutzungsberechtigte sind im Fall von unentgeltlichen Nutzungen dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen zu beenden.

7.5. Nach Ablauf der kostenlosen Nutzungszeit steht das AMBOSS Programm nicht mehr zur Verfügung. Das bloße Nutzerkonto bleibt bestehen.

8. Kauf und Einlösung von AMBOSS Gutscheincodes

8.1. AMBOSS bietet Nutzungsberechtigten die Möglichkeit, digitale Gutscheincodes mit einem festen Geldwert („Gutscheincodes“) zu erwerben. Ein Gutscheincode kann innerhalb der Gültigkeitsdauer gemäß den AMBOSS Nutzungsbedingungen eingelöst werden.

8.2. Der Kauf eines Gutscheincodes begründet einen Vertrag zwischen AMBOSS und dem Gutscheinkäufer („Gutscheinkaufvertrag“). Die Einlösung eines Gutscheincodes („Einlösung“) – sei es durch den Gutscheinkäufer selbst oder durch eine andere vom Gutscheinkäufer bestimmte Person („Einlösende Person“) – begründet einen Anspruch auf ein Guthaben gegenüber AMBOSS, das für den Erwerb berechtigter Einzel-Lizenzverträge gemäß den AMBOSS Nutzungsbedingungen verwendet werden kann („Guthaben“). Die Einlösende Person erwirbt keine Rechte aus dem Gutscheinkaufvertrag. Jedes Mal, wenn Guthaben für eine Nutzung des AMBOSS Programms eingesetzt wird, kommt ein Einzel-Lizenzvertrag zwischen AMBOSS und der Einlösenden Person gemäß Ziffer 5. der AMBOSS Nutzungsbedingungen zustande.

8.3. Gutscheincodes werden über einen Drittanbieter-Zahlungsdienstleister erworben und repräsentieren einen festen Geldwert. Die Einlösung eines Gutscheincodes erfolgt in einem einmaligen, vollständigen Vorgang, der den gesamten Wert des Gutscheincodes auf ein Guthabenkonto überträgt, welches mit dem Nutzerkonto der Einlösenden Person verknüpft ist („AMBOSS Guthabenkonto“). Nach der Übertragung hält AMBOSS das resultierende Guthaben, das anschließend ganz oder teilweise für berechtigte Einzel-Lizenzverträge im AMBOSS Shop gemäß den AMBOSS Nutzungsbedingungen verwendet werden kann.

8.4. Gutscheincodes können ausschließlich über die von AMBOSS und seinen Drittanbieter-Zahlungsdienstleistern bereitgestellten Kauf- und Zahlungsmethoden erworben werden. Ziffer 5.5. der AMBOSS Nutzungsbedingungen gilt in Bezug auf den Kaufprozess und die Zahlungsmethoden entsprechend.

8.5. Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheincodes beträgt drei Jahre ab Kaufdatum. Das genaue Ablaufdatum wird dem Gutscheinkäufer nach dem Kauf in Textform mitgeteilt. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Gutscheincode ersatzlos. Eine Barauszahlung des Werts oder Umwandlung in andere Leistungen ist ausgeschlossen.

8.6. Nach Einlösung des Gutscheincodes und vollständiger Übertragung des Guthabens auf das AMBOSS Guthabenkonto der Einlösenden Person wird der Gutscheincode selbst ungültig.

8.7. Einlösungen von Gutscheincodes sind unwiderruflich. Widerruf, Rückabwicklung oder Umtausch des eingelösten Betrags sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob die Einlösende Person der Gutscheinkäufer oder eine von ihm bestimmte Person ist. Eine Korrektur fehlerhafter oder versehentlicher Einlösungen ist nicht möglich.

8.8. Übersteigt der Wert des Guthabens die Nutzungsgebühr eines ausgewählten Einzel-Lizenzvertrags, bleibt der verbleibende Betrag im AMBOSS Guthabenkonto der Einlösenden Person für zukünftige Käufe verfügbar. Ist der Wert des Guthabens niedriger als der Kaufpreis, muss die Differenz über die von AMBOSS bereitgestellten Zahlungsmethoden beglichen werden. Die Übertragung des eingelösten Guthabens zwischen verschiedenen Nutzerkonten ist ausgeschlossen.

8.9. Das aus der Einlösung resultierende Guthaben kann nur für AMBOSS Mitgliedschaften oder kombinierte Käufe aus einer AMBOSS Mitgliedschaft und entsprechenden Add-ons und/oder AMBOSS Fortbildungen verwendet werden. Bestellungen, die ausschließlich AMBOSS Fortbildungen enthalten, können nicht mit Guthaben aus Gutscheincodes bezahlt werden.

8.10. Ein Gutscheincode gilt ab dem Zeitpunkt des Kaufs als geliefert und aktiv. Das Widerrufsrecht gemäß Ziffer 5.8. der AMBOSS Nutzungsbedingungen gilt entsprechend; maßgeblich für den Beginn der Widerrufsfrist ist der Tag des Kaufs, nicht der Tag der Einlösung.

8.11. Der Gutscheinkäufer ist nicht berechtigt, den Gutscheincode ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von AMBOSS an Dritte weiterzuverkaufen oder anderweitig entgeltlich weiterzugeben. Ein unzulässiger Transfer kann von AMBOSS durch Sperrung des Gutscheincodes oder Ablehnung der Einlösung sanktioniert werden. Die gesetzlichen Ansprüche von AMBOSS, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt.

8.12. Rückerstattungen im Zusammenhang mit einem Gutscheinkaufvertrag können nur an den ursprünglichen Gutscheinkäufer und ausschließlich über die beim Kauf verwendete Zahlungsmethode des Gutscheinkäufers über den Drittanbieter-Zahlungsdienstleister erfolgen. Sobald der Gutscheincode eingelöst und das Guthaben auf das AMBOSS Guthabenkonto der Einlösenden Person übertragen wurde, haben weder der Gutscheinkäufer noch die Einlösende Person ein Recht auf Rückerstattung des Gutscheincodes. Rückerstattungen für mit eingelöstem Guthaben bezahlte Einzel-Lizenzverträge richten sich nach Ziffer 5.8. der AMBOSS Nutzungsbedingungen.

8.13. Wenn eine Einlösende Person ihr AMBOSS-Konto löscht, verfällt das verbleibende Guthaben aus eingelösten Gutscheincodes. Die Einlösende Person hat kein Recht, dieses Guthaben nach Löschung des Kontos zurückzufordern, zu übertragen oder erneut einzulösen. AMBOSS ist in solchen Fällen nicht verpflichtet, das verlorene Guthaben zu erstatten oder anderweitig zu entschädigen.

8.14. Im Falle einer Rückbuchung, Stornierung oder sonstigen Aufhebung der ursprünglichen Transaktion, die zum Kauf eines Gutscheincodes oder zur Aufladung eines Guthabens verwendet wurde, behält sich AMBOSS das Recht vor, das entsprechende Guthaben vom AMBOSS Guthabenkonto zu entfernen. Wurde das Guthaben bereits teilweise oder vollständig für den Kauf von Einzel-Lizenzverträgen verwendet, kann AMBOSS den Zugriff auf diese Einzel-Lizenzverträge stornieren oder entziehen und/oder die Rückzahlung des offenen Betrags verlangen. Weitere Ansprüche von AMBOSS bleiben unberührt.

9. Weitergabe von Nutzungsdaten bei der Nutzung des AMBOSS Programms auf Grundlage eines Institutionellen Lizenzvertrages

9.2. Um eine optimale Lernerfahrung sowie die Betreuung des Lernfortschritts von Nutzungsberechtigten zu ermöglichen, bietet AMBOSS Institutionellen Vertragspartnern nach individueller Vereinbarung die Funktion, Lernleistungen („Nutzungsdaten“) von Nutzungsberechtigten einzusehen, die das AMBOSS Programm über die institutionelle Lizenz dieses Institutionellen Vertragspartners nutzen. Dies ist über verschiedene Dashboards („Insights Dashboards“) möglich. Hierdurch können Lernende über das AMBOSS Programm individuell in ihren Lernleistungen unterstützt werden. Umgekehrt erhalten Ausbilder ein Gesamtbild der Lernleistung der Lernenden, um ihre Betreuung optimal auszurichten. Im Fall von AMBOSS Fortbildungen dient der Einblick durch den Institutionellen Vertragspartner dem Nachweis der Erfüllung von Fortbildungspflichten. Die bereitgestellten Daten dürfen von den Ausbildern und ihren Mitarbeitern nur für die oben genannten Zwecke verwendet werden.

9.3. Der Nutzungsberechtigte wird im Voraus über die Aktivierung dieser Zusatzfunktion informiert. Näheres hierzu ist den Datenschutzhinweisen unter https://www.amboss.com/de/de-legal/datenschutz-uebersicht zu entnehmen.

10. AMBOSS AI Features

10.1. Die Nutzung von AMBOSS AI Features ist ausschließlich zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken gestattet. Sie sind nicht für die Anwendung im Rahmen einer individuellen Patientenversorgung bestimmt und geben keine individuellen medizinischen Empfehlungen ab. Jegliche Verwendung für Diagnostik und/oder Therapie ist ausgeschlossen. 

10.2. Es ist dem Nutzer untersagt, personenbezogene Daten – insbesondere personenbezogene Patientendaten – in AMBOSS AI Features hochzuladen, einzugeben oder anderweitig zu verarbeiten.

11. AMBOSS Netzwerk

11.1. AMBOSS stellt Nutzungsberechtigten die Möglichkeit zur Verfügung, sich mit ihrem Nutzerprofil und ihren Aktivitäten im AMBOSS Netzwerk zu präsentieren und mit anderen Nutzungsberechtigten in Kontakt zu treten und z.B. über geteilte Notizen zu interagieren. Dabei besteht die Möglichkeit, verschiedene Informationen (z.B. Name, Institution, Abteilung, Fachrichtung etc.) für andere Nutzungsberechtigte abruf- und auffindbar zu machen und sich mit anderen Nutzungsberechtigten zu vernetzen. Der Nutzungsberechtigte kann diesen Dienst in seinem Nutzerkonto aktivieren bzw. deaktivieren, indem er durch entsprechende Einstellung alle oder einzelne Daten und Informationen für alle oder ggfs. nur bestimmte Nutzungsberechtigte abruf- und auffindbar macht.

11.2. Möchte sich der Nutzungsberechtigte mit einem anderen Nutzungsberechtigten auf AMBOSS vernetzen, kann er eine Kontaktanfrage stellen, die dem angefragten Nutzungsberechtigten in seinem Nutzerkonto und/oder per E-Mail durch AMBOSS zugestellt wird. Der angefragte Nutzungsberechtigte hat die Möglichkeit, die Anfrage anzunehmen oder sie abzulehnen.

11.3. Mit Aktivierung der AMBOSS Netzwerk-Funktion erklärt sich der Nutzungsberechtigte einverstanden, dass AMBOSS ihn a) per Nachricht in seinem Nutzerkonto und/oder b) per E-Mail über Kontaktanfragen von anderen Nutzungsberechtigten informiert und ihm Nachrichten von angenommenen Kontakten weiterleitet.

12. Überwachung nutzergenerierter Inhalte

12.1. Das AMBOSS Programm enthält Funktionen, die es Nutzungsberechtigten ermöglichen, eigene Inhalte (z. B. Notizen, Dokumente oder selbst erstellte Lehrmaterialien) hochzuladen und in ihrem Nutzerkonto für die individuelle Nutzung zu speichern und mit anderen Nutzern zu teilen.

12.2. AMBOSS kann nutzergenerierte Inhalte überprüfen, ist hierzu jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet. AMBOSS behält sich das Recht vor, Maßnahmen in Bezug auf die Verfügbarkeit, Darstellung und Zugänglichkeit nutzergenerierter Inhalte zu ergreifen, wenn hierfür berechtigte Gründe bestehen. Ein berechtigter Grund kann insbesondere sein:

  • Gefährdende Inhalte – insbesondere Hassrede, Diskriminierung, Verherrlichung von Gewalt sowie Inhalte, die obszön, beleidigend, bedrohend oder belästigend sind, Terrorismus fördern oder unterstützen, den Verkauf regulierter oder illegaler Waren fördern oder offensichtlich falsch oder irreführend sind und Schaden verursachen können;
  • Irreführende Inhalte – insbesondere Inhalte, die andere Personen imitieren, um Nutzungsberechtigte zu täuschen, Inhalte, die manipulierte oder künstlich erzeugte Medien als echt darstellen und dadurch eine Gefahr oder ein Risiko schaffen, oder Inhalte, die die AMBOSS Nutzungsbedingungen missbräuchlich auszunutzen versuchen; oder
  • Rechtswidrige Inhalte – insbesondere Inhalte, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen, z. B. durch unzulässige Offenlegung personenbezogener Daten Dritter, oder Inhalte, die Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzen;

Gefährdende, irreführende und rechtswidrige Inhalte werden nachfolgend gemeinsam als „Verletzende Inhalte“ bezeichnet.

12.3. AMBOSS kann in Bezug auf Verletzende Inhalte verschiedene Maßnahmen ergreifen, wobei eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt wird, wie etwa der Kontext des jeweiligen Themas und die Schwere und die Häufigkeit festgestellter Verstöße. Maßnahmen umfassen insbesondere das Entfernen von Inhalten, die Einschränkung der Auffindbarkeit, die Sperrung einzelner Funktionen (z. B. Hochladen oder Teilen) sowie – bei wiederholten und/oder schwerwiegenden Verstößen – die Suspendierung oder Löschung von Nutzerkonten.

12.4. Jede Person kann AMBOSS Inhalte melden, die sie für gefährdend, irreführend oder rechtswidrig hält, indem sie das AMBOSS Meldeformular nutzt oder an notification@amboss.com schreibt. Der Inhaber der betreffenden Inhalte erfährt nicht, wer die Meldung eingereicht hat, soweit dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. AMBOSS prüft eingehende Meldungen unverzüglich im Einklang mit den AMBOSS Nutzungsbedingungen sowie geltendem Recht und informiert die betroffene Person über die Entscheidung hinsichtlich der gemeldeten Inhalte.

12.5. Ein Missbrauch dieses Meldeverfahrens kann dazu führen, dass die meldende Person künftig keine weiteren Meldungen mehr einreichen darf; wiederholte Verstöße können außerdem zur Suspendierung oder Löschung des jeweiligen Nutzerkontos führen.

12.6. Entfernt AMBOSS Inhalte, schränkt deren Auffindbarkeit ein, blockiert Funktionen oder suspendiert bzw. löscht Nutzerkonten aufgrund Verletzender Inhalte, erhält die betroffene Person über die in ihrem Profil hinterlegten Kontaktdaten eine Begründung für die Entscheidung.

12.7. In Fällen schwerwiegender Verstöße kann AMBOSS den Nutzungsvertrag mit der betroffenen Person mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine Suspendierung oder Kündigung entbindet nicht von bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung bereits fälliger Nutzungsgebühren.

12.8. AMBOSS setzt keine automatisierten Systeme zur Inhaltsmoderation oder -filterung ein.

12.9. Für die Nutzung des AMBOSS Programms auf Grundlage eines Institutionellen Lizenzvertrages können zusätzliche Richtlinien der jeweiligen Institution gelten.

12.10. Die zuständigen nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden können AMBOSS für die Zwecke des Gesetzes über digitale Dienste unter notification@amboss.com kontaktieren.

13. Rechte an nutzergenerierten Inhalten

13.1. Um Uploads zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die Nutzungsberechtigten AMBOSS bestimmte Rechte an den hochgeladenen Inhalten einräumen. Dies gilt insbesondere, wenn die hochgeladenen Inhalte urheberrechtlich oder durch andere Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind.

13.2. Zu diesem Zweck räumt der Nutzungsberechtigte AMBOSS ein nicht ausschließliches, unentgeltliches, weltweites Recht ein, die nutzergenerierten Inhalte zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten, soweit dies zur Ermöglichung der vom Nutzungsberechtigten gewünschten Bereitstellung, Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung der Inhalte erforderlich ist. Soweit hierfür notwendig, darf AMBOSS diese Rechte an verbundene Unternehmen der AMBOSS Gruppe oder an Anbieter von Drittanwendungen, die mit dem AMBOSS Programm verbunden sind, unterlizenzieren. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, beim Nutzungsberechtigten.

13.3. Der Nutzungsberechtigte kann diese Lizenz jederzeit durch Beendigung des Nutzungsvertrags mit AMBOSS widerrufen. AMBOSS fertigt aus Gründen der Systemstabilität Backups an, in denen gelöschte nutzergenerierte Inhalte für einen begrenzten Zeitraum enthalten bleiben können.

14. Nutzungsrechte am AMBOSS Programm

14.1. Sofern nicht abweichend in diesen AMBOSS Nutzungsbedingungen geregelt räumt AMBOSS dem Nutzungsberechtigten für die Dauer der Laufzeit des jeweiligen Einzel-Lizenzvertrages oder Institutionellen Lizenzvertrages bzw. der Test- oder Sonderaktion, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vom jeweiligen Nutzungsvertrag umfassten Inhalten des AMBOSS Programms ein. Eine Unterlizenzierung ist nicht gestattet.

14.2. Die Nutzung umfasst das Laden, Speichern, Anzeigen und Sichtbarmachen des AMBOSS Programms über die AMBOSS Desktop-Version sowie die AMBOSS iOs App und Android-App.

14.3. Jede über die vorgenannte Nutzung hinausgehende Verwertung zur eigenen Nutzung oder zur Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen, insbesondere:

  • Verleihen, Vermieten, Veräußern, Kopieren, Vervielfältigen, Verbreiten, öffentlich Zugänglichmachen, Senden, Reverse-Engineering, Dekompilieren, Zerlegen, Erstellen abgeleiteter Werke oder Bearbeiten der vertragsgegenständlichen Software, des AMBOSS Programms, der Inhalte, oder der Freischaltcodes;
  • Crawling" oder „Scraping", ob manuell oder automatisiert, oder Nutzung anderweitiger automatisierter Verfahren (insbesondere Bots, Scrapers und Spiders), um Informationen anzusehen, abzurufen oder zu erfassen, sowie die Verwendung jedweder Teile des AMBOSS Programms und seiner Inhalte, um maschinelle Lern- oder KI-Modelle zu trainieren oder AMBOSS Inhalte anderweitig in ein maschinelles Lern- oder KI-Modell einzuspeisen oder damit zu verknüopfen (z.B. über Retrieval-Augmented Generation);
  • Jedwede kommerzielle Nutzung des AMBOSS Programms in irgendeiner Form, etwa indem das AMBOSS Programm als eigener Service gegenüber Dritten angeboten wird;
  • Entfernen oder Verändern von Urheberrechtshinweisen und Markenbezeichnungen. 

14.4. Die Weitergabe eines Zugangs zum AMBOSS Programm an andere Personen ist nicht gestattet. Davon ausgenommen ist die in Institutionellen Lizenzverträgen mit AMBOSS vereinbarte Vergabe von Zugängen zum AMBOSS Programm durch Institutionelle Vertragspartner im vertragsgemäßen Umfang. Verletzt der Nutzungsberechtigte diese Regelung aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann AMBOSS nach vorheriger Abmahnung des Nutzungsberechtigten den jeweiligen Zugang zum AMBOSS Programm sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. 

14.5. Beruht der Zugang zum AMBOSS Programm auf einem Institutionellen Lizenzvertrag, endet das Recht zur Nutzung des AMBOSS Programms nicht nur mit Beendigung des Institutionellen Lizenzvertrages oder wenn der Institutionelle Lizenzvertrag so angepasst wird, dass er keinen Zugang für den betreffenden Nutzungsberechtigten mehr vorsieht, sondern auch dann, wenn der Nutzungsberechtigte wegen einer Änderung der Umstände nicht mehr für eine Nutzung des AMBOSS Programms autorisiert ist, d. h. bei Studierenden wegen Exmatrikulation des Studierenden, bei Lehrpersonal wegen Beendigung der Lehrtätigkeit beim Institutionellen Vertragspartner, bei Ärztinnen und Ärzten oder anderem klinischen Fachpersonal wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Institutionellen Vertragspartner.

14.6. AMBOSS behält sich die Nutzung sämtlicher Inhalte des AMBOSS Programms zum Text und Data Mining vor. Damit erklärt AMBOSS einen Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Absatz 3 UrhG / Art. 4 Absatz 3 DSM-Richtlinie. Das Abspeichern und Verwenden der Inhalte des AMBOSS Programms für das Text und Data Mining zu kommerziellen Zwecken oder zu Zwecken außerhalb der wissenschaftlichen Forschung ist damit ohne Zustimmung von AMBOSS unrechtmäßig.

15. Urheberrechte

15. Das AMBOSS Programm ist – soweit nicht anders vermerkt – urheberrechtlich geschützt und darf außerhalb des in diesen AMBOSS Nutzungsbedingungen festgelegten Nutzungsumfangs nur mit schriftlicher Zustimmung von AMBOSS, und im Fall der Original-Prüfungsaufgaben des IMPP nur mit Zustimmung des IMPP, genutzt werden. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und verpflichtet sich, diese nicht zu verletzen. Der Nutzungsberechtigte darf die Inhalte nur zum eigenen Gebrauch zu Bildungszwecken abrufen, speichern und nutzen.

16. Datenschutz

16. Datenschutzrechtliche Hinweise mit Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des AMBOSS Programms finden sich unter www.amboss.com/de/de-legal/datenschutz.

17. Haftung

17.1. Soweit sich aus den AMBOSS Nutzungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet AMBOSS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

17.2. Alle Inhalte des AMBOSS Programms wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Auch die Freigabe von neuen Inhalten setzt eine mehrstufige Qualitätskontrolle voraus. AMBOSS übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, dies betrifft etwa Angaben über Verfahrensweisen (insb. diagnostische und therapeutische Algorithmen), Anwendungen, Applikationsformen und Dosierungen. Das gleiche gilt für die Frage, ob im Rahmen von Therapiehinweisen angegebene Handelspräparate nach ihrem Zulassungsstatus in der jeweiligen Indikation eingesetzt werden dürfen.

17.3. AMBOSS haftet nicht für nutzergenerierte Inhalte. 

17.4. Trotz sorgfältiger Prüfung bei einer eventuellen Verlinkung oder Einbettung von Inhalten Dritter innerhalb des AMBOSS Programms übernimmt AMBOSS für die Inhalte fremder Seiten und deren Verfügbarkeit keine Haftung. Für den Inhalt sowie die Verfügbarkeit fremder Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich, auch wenn diese auf www.amboss.com und/oder deren Unterseiten und/oder Subdomains verlinkt oder darin eingebettet sind.

17.5. Sofern AMBOSS Rechner zur Bestimmung von klinischen Maßzahlen zur Verfügung stellt, sind diese von Dritten lizenziert. Trotz sorgfältiger Prüfung kann AMBOSS keine Haftung für die Ergebnisse übernehmen. Die Rechner dienen lediglich Lern- und Trainingszwecken.

17.6. Auf Schadensersatz haftet AMBOSS – gleich aus welchem Rechtsgrund – auch nach dem Vorstehenden im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Außer im Zusammenhang mit von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht lizenzierten AMBOSS Fortbildungen haftet AMBOSS bei einfacher Fahrlässigkeit, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzungsberechtigte regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von AMBOSS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

17.7. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden AMBOSS nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

18. Rechtswahl und Gerichtsstand

18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Wenn der Nutzungsberechtigte als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

18.2. Ist der Nutzungsberechtigte Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus den AMBOSS Nutzungsbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Änderungen der AMBOSS Nutzungsbedingungen oder Erklärungen auf Grundlage der AMBOSS Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform.

19.2. Änderungen der AMBOSS Nutzungsbedingungen werden mit einer angemessenen Frist vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Die Zustimmung des Nutzungsberechtigten gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Nutzungsberechtigte besonders hingewiesen.

19.3. Sollte eine Bestimmung der AMBOSS Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

19.4. Informationen zur Barrierefreiheit der digitalen Dienste von AMBOSS sind hier zu finden.